Es wird vereinbart, dass die Bedingungen des unter http://foto.3n0.ch/tfp-vertrag/ abrufbaren Rahmenvertrags gelten. Diese Vereinbarung wird zwischen «Model» und und Ennio Calabrese 3N0-PHOTOGRAPHY nachfolgend «Fotograf» genannt geschlossen und gilt auf unbestimmte Zeit. Sie erstreckt sich ausdrücklich auf zukünftige Aufnahmen (Fotografie, Video, etc.) aller Art. Durch diese Vereinbarung wird kein Arbeitsverhältnis begründet.
Es handelt sich um ein TfdP-Shooting (time for digital picture) und deshalb heben sich Honorarforderungen und/oder Forderungen zur Aufwandentschädigung gegeneinander auf.
Der Vertragspartner erhält als Honorar vom Fotografen nach dem Shooting Zugriff zu den bearbeiteten Bildern, die durch den Fotografen aufbereitet werden. Eine Veränderung – insbesondere Verfremdung und/oder Ausschnitt- der Aufnahmen ist ohne Zustimmung des Fotografen nicht gestattet.
Das/Die Model/e darf/dürfen 5-7 Bilder pro Shooting für die Bearbeitung aussuchen, die vom Fotografen bearbeitet werden (Digitale JPG-Entwicklung, Weissabgleich, Sättigung, Schärfe). Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass alle Aufnahmen ggf. mit anderen Bildern, Texten oder Grafiken kombiniert, beschnitten, verändert oder nach Ermessen des Fotografen modifiziert und veröffentlich werden dürfen.
Das Model/Vertragspartner ist berechtigt die entstandenen Fotoaufnahmen, ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung, in unveränderter Form für private Zwecke, sowie für nicht kommerzielle Zwecke (Eigenwerbung z.B. Internet, Sedcards) in digitaler Form in jeglichen Medien zu verwenden. Alle publizierten Werke müssen für 3N0PHOTOGRAPHY jederzeit kostenlos einsehbar sein
Alle nicht bearbeitete Bilder dürfen nicht publiziert werden. Auf Wunsch werden die gewünschten Bilder für die Publikation aufbereitet. Aufwendige Bearbeitungen und Druckaufbereitung wird nicht als TFP-Leistung erbracht.
Vereinbarung zu den Bildrechten:
Das Recht am Bild und das Verbreitungsrecht für jegliche Nutzung und Veröffentlichung, durch den Fotografen angefertigten Aufnahmen, werden unwiderruflich und zeitlich unbefristet am «Fotograf» übertragen.
Im Falle von Veröffentlichungen stellt der Vertragspartner keine Ansprüche, auch nicht gegen Dritte (z.B. Verlag, Provider, Webmaster, Partner, etc.). Der Vertragspartner erteilt die Zustimmung, dass die Arbeiten und deren Ergebnisse – insgesamt oder auch teilweise – von Dritten, mit denen der Fotograf eine Vereinbarung trifft (z.B. Visagistin/Model/Verlag/Provider etc.), uneingeschränkt genutzt werden können. Bilder, die für ein Projekt erstellt werden, dürfen erst nach Projektabschluss (z.B. Erscheinen des Buches, Werbeplakat etc) von dem Model für Eigenwerbungszwecke verwendet werden. Vertragspartner bestätigt, dass alle erforderlichen Genehmigungen für urheberrechtlich geschützte Tätowierungen und/oder anderes eingeholt habe, und entbinde den Fotografen hiermit von allen Ansprüchen und der Haftung.
Diverses
Dieser Vertrag unterliegt dem schweizerischen Recht. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Zusätze und Sondervereinbarungen sind von beiden Parteien schriftlich zu unterschreiben. Sollten Teile oder einzelne Formulierungen dieses Vertrages der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen, bleiben die übrigen Teile dieses Vertrages in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
Dem Model wird das Recht eingeräumt, einzelne Aufnahmen, die seinen Vorstellungen nicht entsprechen, von dieser Vereinbarung auszuschliessen. Dieses Recht ist auszuüben innerhalb einer Frist von 72 Stunden nach Bereitstellung der Voransichten durch den Fotografen. Die Ausübung des Ausschlussrechts bedarf einer schriftlichen Erklärung, welche die betreffenden Bilddateien präzise bezeichnet und die Gründe für die Ablehnung nachvollziehbar darlegt. Eine pauschale Ablehnung des gesamten Bildmaterials ist nur dann statthaft, wenn die Aufnahmen insgesamt nicht den anerkannten Standards der Fototechnik entsprechen
Termine
Der vereinbarte Termin ist verbindlich. Absagen sind 3N0PHOTOGRAPHY spätestens 5 Werktage vorher schriftlich mitzuteilen. Bei Studio-Shootings wird, unabhängig vom Grund, eine Stornogebühr von mindestens 200 CHF fällig. 3N0PHOTOGRAPHY behält sich die Geltendmachung eines höheren Schadens vor. In Härtefällen (insbesondere Krankheit mit Attest) kann die Gebühr nach Ermessen ganz oder teilweise erlassen werden; ein Anspruch besteht nicht. Die Entscheidung liegt allein bei 3N0PHOTOGRAPHY